13. Juni 2025

Polizeibeamte wurde aktiv bedroht

Am Freitagabend kam es in Rothenburg o.d. Tauber im Rahmen mutmaßlicher häuslicher Gewalt zur Abgabe eines Warnschusses durch einen Polizeibeamten. Ein 56-Jähriger hatte die Polizisten zuvor mit Messern bedroht.

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ROTHENBURG OB DER TAUBER: Gegen 21:00 Uhr meldete sich der spätere Beschuldigte selbst bei der Polizeiinspektion Rothenburg o.d. Tauber und teilte mit, er würde die Polizei benötigen, da er seine Frau geschlagen hätte. 

Bei Eintreffen der Beamten trafen diese die Ehefrau – augenscheinlich unverletzt – vor Ort an.

Die Frau informierte die Beamten darüber, dass ihr Ehemann sich in einem psychischen Ausnahmezustand befände und zudem reichlich Alkohol konsumiert hätte. Er würde sich derzeit im Keller aufhalten. Kurze Zeit später kam der 56-Jährige aus dem Haus heraus in den Garten. Er hielt in beiden Händen jeweils ein Messer (Machete und ein kleineres Messer) und lief mit ausgestreckten Armen auf die Beamten zu.

Da er trotz mehrfacher, deutlicher Aufforderung durch die Beamten, die Gegenstände nicht weglegte, sondern weiter auf die Polizisten zulief, gab ein Beamter einen Warnschuss in die Luft ab. Unmittelbar nach Abgabe des Warnschusses überwältigte die Streife den Beschuldigten, indem sie eine Holzpalette zu Hilfe nahmen und diese gegen den 56-Jährigen einsetzten. Hierdurch ging der Mann zu Boden und zog sich eine Kopfplatzwunde zu.

Der Beschuldigte wehrte sich dennoch gegen die Festnahme und konnte erst nach Hinzuziehung einer weiteren Streifenbesatzung gefesselt werden.

Der 56-Jährige wurde anschließend vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Die Beamten blieben unverletzt. Eine Gefahr für Unbeteiligte bestand zu keinem Zeitpunkt.

In der Klinik führte ein Arzt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme bei dem merklich alkoholisierten Beschuldigten durch. Auf Grund seines psychischen Zustands wurde er im Anschluss in eine Fachklinik eingewiesen.

Gegen den 56-Jährigen leiteten die Beamten zudem ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen Bedrohung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.

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